Aufnahme

Voraussetzung für eine Aufnahme im Christophorushaus ist, dass der zukünftige Bewohner einen stationären Hilfebedarf gem. §§ 67ff SGB XII aufweist und einem der bei uns angebotenen Leistungstypen zuzuordnen ist.

Ferner sollten Bewerber männlich und über 21 Jahre alt sein. Für Bewerber ohne deutsche Statatsbürgerschaft gelten teilweise besondere Bestimmungen, über die Sie unsere aufnehmenden Sozialarbeiter informieren. Kostenträger der stationären Unterbringung gem. §§ 67ff. SGB XII ist im Regelfall der überörtliche Sozialhilfeträger.

Sollten Sie an einer Aufnahme interessiert sein bzw. noch Fragen zu den Rahmenbedingungen haben, wenden Sie sich bitte an:

Frau Dubiel oder Herrn Bierbaum
Tel. 0251/6063-356 oder -378
chr.aufnahme@bhst.de

Um Ihnen einen kurzen Überblick und einige Impressionen über das Christophorushaus zu vermitteln, haben Sie hier die Möglichkeit, einen virtuellen Rundgang durch das Haus zu machen.

Was ist für eine Aufnahme erforderlich?
  • Im August 2012 hat die dem Gesundheitsamt der Stadt Münster angegliederte "Beauftragte Stelle" ihre Arbeit aufgenommen. Diese überprüft bei Betroffenen die Zugehörigkeit zum Personenkreis der Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeit sowie Art, Umfang und Notwendigkeit von Hilfen zu ihrer Überwindung. Betroffene können sich nun direkt an die MitarbeiterInnen der "Beauftragten Stelle" wenden und erhalten dort Auskünfte und Hilfen im weiteren Verfahren.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der "Beauftragten Stelle" sind erreichbar unter:

    Gesundheitsamt
    Stühmerweg 8
    48147 Münster
    Telefon: 0251 492-5359 oder 0251 492-5365
    Telefax: 0251 492-7928

    Auch weiterhin können sich Betroffene und vermittelnde Stellen aber auch direkt mit unseren MitarbeiterInnen, die für die Aufnahme zuständig sind, in Verbindung setzen, um Näheres zu unserem Haus, zu Betreuungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen zu erfahren. Darüber hinaus stehen wir Betroffenen bei der Antragstellung und während des Aufnahmeverfahrens beratend und unterstützend zur Seite. Betroffenen und vermittelnden Stellen wird empfohlen, möglichst frühzeitig mit uns Verbindung aufzunehmen.

Wie sieht es mit der Kostenbeteilung aus?
  • Jeder Bewohner muß bei vorhandenem Einkommen dieses teilweise entsprechend vorgegebener Richtlinien einsetzen. Nähere Informationen zu diesem Thema können im Aufnahmegespräch erläutert werden. Eine Heranziehung unterhaltspflichtiger Angehöriger von Hilfeempfängern, die dem Personenkreis des §§ 67ff. SGB XII angehören, erfolgt nicht.

Welche Regelungen gelten bei einer Aufnahme in den Langzeitwohnbereich?
  • Für eine Aufnahme in unseren Langzeitwohnbereich (Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen gem. § 27 SGB XII) gelten grundlegend andere Bestimmungen hinsichtlich Aufnahmeverfahren, Einsatz eigenen Einkommens usw.

    Nähere Informationen erhalten Betroffene ebenfalls über die für die Aufnahme gem. §§ 67ff. SGB XII zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Bereich Langzeithilfen / Stationäre Hilfe gem. § 67 SGB XII

Kontakt

Christophorushaus
Soester Strasse 11c
48155 Münster
Telefon: 0251 6063-350
chr.rakers@bhst.de

Spendenkonto

Das Christophorushaus ist eine gemeinnützige und mildtätige Einrichtung. Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen wollen, können Sie auf folgendes Konto spenden:

Darlehnskasse Münster (DKM)
IBAN: DE83 4006 0265 0003 5940 02
BIC: GENODEM1DKM

Virtueller Rundgang

Um Ihnen einen kurzen Überblick und einige Impressionen über das Christophorushaus zu vermitteln, haben Sie hier die Möglichkeit, einen virtuellen Rundgang durch das Haus zu machen.

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